Drei Männer werden an einem Kölner Taxistand mit einem Messer attackiert, erleiden zum Teil lebensgefährliche Verletzungen. Ein erstes Urteil in dem Fall hob der Bundesgerichtshof auf.
„Ich steche Euch alle ab“Drei Männer am Kölner Taxistand mit Messer verletzt – Herz und Arterie getroffen
Wegen versuchten Totschlags muss sich ein 60-jähriger Schweißer seit Mittwoch vor dem Kölner Landgericht verantworten. Der Angeklagte soll drei Männer an einem Taxistand in Bilderstöckchen erheblich verletzt haben. Bereits vor drei Jahren hatte eine Kölner Schwurgerichtskammer den Mann zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung aber auf.
Kölner Anklage: Messer aus Holster gezogen
Der Beschuldigte soll am Tattag im Februar 2020 Frühmorgens eine Kneipe verlassen haben, dann an einem Taxistand mit einem späteren Opfer aneinandergeraten sein. Zwei weitere Männer sollen helfend eingegriffen und den Angeklagten zurückgedrängt haben. Der damals 57-Jährige soll gegen einen Zaun gedrückt worden sein, dann habe er ein Klappmesser aus einem Holster gezogen.
Zwei seiner Opfer soll der Angeklagte erhebliche Verletzungen zugefügt haben. Laut Staatsanwältin rammte er den Kontrahenten das Messer mehrfach in die Brust sowie Arme und Beine. Einem Opfer wurde ins Herz und in die Oberschenkelarterie gestochen. Der Mann habe so viel Blut verloren, dass nur die schnellen Rettungsmaßnahmen von Polizei und Notarzt vor Ort sein Leben gerettet hätten.
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BGH: Rücktritt vom Tötungsversuch ist möglich
Einen weiteren Mann soll der Angeklagte mit dem Messer noch leicht verletzt haben. Laut dem ersten Urteil des Landgerichts hatten die Helfer zunächst nicht realisiert, dass der Beschuldigte ein Messer in der Hand gehabt habe. Der 60-Jährige soll eines der flüchtenden Opfer noch verfolgt und gerufen haben: „Ich steche Euch alle ab!“. Ein Zeuge konnte den Angreifer letztlich beschwichtigen.
Der Bundesgerichtshof hob das ergangene Urteil von achteinhalb Jahren Gefängnis nach einer Revision des Angeklagten auf, weil ein angenommener versuchter Totschlag nicht ausreichend begründet worden sei. Demnach käme auch ein freiwilliger Rücktritt von der Tathandlung in Betracht – juristisch bliebe dann eine gefährliche Körperverletzung, die milder bestraft werden kann.
Köln: Angeklagter sitzt seit dem Geschehen in U-Haft
Das Landgericht habe die subjektive Sicht des Angeklagten nicht berücksichtigt, der womöglich nicht von einem wirksamen Tötungsversuch ausging. Damit fiele der Tötungswille und Vorsatz weg. Das Gericht hatte damals eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit festgestellt. So hatte der Angeklagte bei dem Geschehen zweieinhalb Promille Alkohol im Blut und vorher Kokain konsumiert.
Zum Tatgeschehen schwieg der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers Thomas Gros. Der Beschuldigte sitzt seit dem Vorfall in Untersuchungshaft. Er äußerte sich zum Prozessauftakt lediglich zu seinem Lebenslauf. Als er seine Tochter erwähnte, winkte er dieser im Zuschauerraum zu. „Sie ist ein Engel und wunderschön“, sagte der 60-Jährige und strahlte. Der Prozess wird fortgesetzt.