Perspektive im AfD-Prozess in MünsterGericht kündigt Urteil im Rechtsstreit AfD gegen Verfassungsschutz für Montag an

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Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz sitzen die beiden Rechtsanwälte der AfD, Michael Fengler (l) und Christian Conrad (r) im März 2024 bei einem früheren Verhandlungstag im nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster.

Die Rechtsanwälte der AfD, Michael Fengler (l.) und Christian Conrad im März 2024 bei einem früheren Verhandlungstag im nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster.

Am Dienstagmorgen trafen AfD und Verfassungsschutz zum siebten Prozesstag aufeinander. Die Partei trug ihre Gegendarstellung zu den 470 abgelehnten Beweisanträgen vor.

Im Rechtsstreit zwischen Verfassungsschutz und AfD wird der fünfte Senat am Montagmorgen (13. Mai) ein Urteil sprechen. Das kündigte der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Dienstag an. Die AfD geht vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) gegen ihre Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst vor.

Nach einem zähen Prozess-Montag begann der Dienstag direkt mit einem Schlagabtausch: Die AfD trug ihre Gegenvorstellung zu den abgelehnten 470 Beweisanträgen vor, kritisierte Schwärzungen in der Akte seitens des Verfassungsschutzes und äußerte Unverständnis über die Entscheidung des Gerichtes. Man müsse sich die Frage stellen, ob der „Beweismaßstab, den der Senat hier anlegt, der richtige ist“, so Rechtsanwalt Christian Conrad. Auf der einen Seite habe man „den Staat mit unbegrenzten finanziellen Mitteln“, auf der anderen „eine Partei, die hinterherrennen darf“. 

Wolfgang Roth, Anwalt des Verfassungsschutzes, warf der AfD vor, die Jahre zwischen der ersten Einstufung und dem Prozess nicht ausreichend genutzt zu haben. „Der Prozess beginnt nicht erst, wenn sie ihre Anträge stellen“, sagte Roth. 

Streitparteien halten ihre Schlussplädoyers

Einen Antrag der AfD, den früheren Chef des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen als Zeugen zu laden, wies das Gericht als „unsubstanziert“ zurück. Die AfD hatte sich damit eine Bestätigung ihrer These erhofft, es sei politischen Druck auf den Verfassungsschutz ausgeübt worden, die AfD zu beobachten. Es „genügt nicht, politischen Druck in den Raum zu stellen“, erwiderte Roth. Man müsse auch „eine willkürliche Einstufung beweisen“. 

Und so begann Roman Reusch, Mitglied im Bundesvorstand der AfD, noch vor der Mittagspause mit seiner abschließenden Stellungnahme. Der Verfassungsschutz sitze auf einem „Berg von Belegen“ mit Äußerungen von 750 Personen. „Wir haben aber 45.000 Mitglieder. Diese 750 Äußerungen über mehrere Jahre sollen geeignet sein, um alle 45.000 Mitglieder einem ehrenrührigen Verdacht zu unterstellen?“, fragte Reusch.

Wolfgang Roth widersprach in seinem Plädoyer für den Verfassungsschutz: Die Belege würden sich nicht auf Einzelmeinungen weniger Personen beziehen. Es handele sich dabei um „eine große Zahl einschlägiger Äußerungen von Mandatsträgern und hohen Funktionsträgern, die über einen erheblichen politischen Einfluss verfügen“, so Roth. „Sie beeinflussen das politische Leben in der Bundesrepublik Deutschland.“

In dem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) klagt die AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. Auch gegen die Einstufung der Jungen Alternative als Verdachtsfall und gegen den völkischen Zusammenschluss innerhalb der AfD (ehemals Flügel) geht die Partei vor. In der Vorinstanz gab das Verwaltungsgericht Köln dem Inlandsgeheimdienst Recht. Da der Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat, ist nun das nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht in Münster zuständig.

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